Nützliche Seiten für Kleinunternehmer

Unternehmer, oder solche die es werden wollen, suchen oft den Austausch untereinander, vorallendingen wenn es um (Steuer)rechtliche Angelegenheiten geht. Mittlerweile haben sich in diesem Bereich einige Seiten etabliert, die umfangreiche Informationen für Kleinunternehmer bieten. Einige stelle ich euch nun vor. Viel Spaß!

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Was bewirkt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung bewirkt, dass der Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Das heißt, dass er keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf den Rechnungen ausweisen darf. Dabei wird kein Unterschied zwischen Freiberufler, gewerblich und nebenberuflichen Unternehmern gemacht.

Da der Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, bekommt er keine Erwerbssteuern, Einfuhrumsatzsteuern oder auch Vorsteuern vom Finanzamt zurück.

Gewerbesteuer bei Kleinunternehmer

Gewerbesteuer ist die hauptsächliche Einkommensquelle der Gemeinden. Der Satz wird regional festgelegt und kann je nach Standort deutlich unterschiedlich sein.

Die Gewerbesteuer ist eine Unternehmenssteuer.

Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer bezahlen, wenn Ihre Tätigkeit dem “Katalog für Freiberufler” (Finanzamt) entspricht. Dazu gehören zum Beispiel schriftstellerische Tätigkeiten, Unterricht, Steuerberatung, Ingenieursberufe, Beratungstätigkeit, Heilpraktiker und mehr. Im Zweifelsfall informiert das Finanzamt.

Gewerbesteuer fällt dann an, wenn der Gewinn 5.000 Euro übersteigt, wobei aber ein Freibetrag von 24.500 Euro berücksichtigt wird. Weiter gibt es Ermäßigungen bei der Gewerbesteuer, wenn der jährliche Ertrag unter 72.500 Euro liegt.

Buchführung bei Kleinunternehmer

Eine weitere steuerliche Sonderregelung für Kleinunternehmer ist, dass sie nicht wie die Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dem Finanzamt genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Art der Ermittlung des Betriebsgewinnes - nämlich indem Betriebsausgaben den Einnahmen gegenübergestellt werden und so der tatsächliche Gewinn ermittelt wird.
Dafür ist es erforderlich, dass alle laufenden Geschäftsvorfälle korrekt verbucht werden. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung handelt es sich um eine Buchführung nach dem “Geldprinzip”, das heißt, dass Einnahmen oder Ausgaben dann verbucht werden, wenn tatsächlich gezahlt wird, also unabhängig davon, wann die Leistung tatsächlich erbracht worden ist.
Der erzielte Gewinn ist entscheidend für die Ermittlung der Einkommenssteuer.

Umsatzsteuer bei Kleinunternehmer

Kleinunternehmer können sich dann von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn die Umsätze (Achtung: die Umsätze, NICHT der Gewinn) im laufenden Jahr 17.500 Euro nicht übersteigen und im folgenden Jahr voraussichtlich nicht höher sein werden als 50.000 Euro. Zu den Umsätzen zählen alle grundsätzlich umsatzsteuerpflichtigen Eingänge, aber auch alle Spesen, die Sie unter Umständen Ihren Kunden in Rechnung stellen, selbst dann, wenn es sich dabei nur um durchlaufende Posten handelt.

Sofern Sie die obigen Bedingungen erfüllen, haben Sie also ein Wahlrecht:

Sie können sich entweder als voll umsatzsteuerpflichtig anmelden (daran sind Sie dann fünf Jahre lang gebunden) oder Sie können diese Sonderregelung in Anspruch nehmen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen

Wenn Sie sich befreien lassen, gilt es folgendes zu bedenken:

1. Die Grenze von 17.500 Euro (inklusive darauf entfallender Umsatzsteuer) im laufenden Jahr ist jahresbezogen. Sollten Sie also mitten im Jahr mit der selbständigen Tätigkeit angefangen haben, dann müssen Sie Ihre Umsätze auf ein volles Kalenderjahr hochrechnen.

2. Auf den Rechnungen, die Sie Ihren Kunden stellen, darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein, sondern sie müssen den Vermerk:”Kein Umsatzsteuer-Ausweis gem. § 19 UStG” enthalten.

3. Sie können keinen Vorsteuer-Abzug geltend machen.

Wann empfiehlt sich für Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-Befreiung?

Der Vorteil liegt darin, dass Sie günstigere Preise anbieten können. Da Sie Ihren Kunden nicht die derzeit 19% Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wird Ihre Dienstleistung für ihn deutlich attraktiver.

Nachteil: Wenn Sie größere Investitionen tätigen müssen, dann entfällt der Vorsteuer-Abzug - die Investitionen sind also für Sie teurer.

Sollte sich im Laufe der Geschäftstätigkeit herausstellen, dass der Umsatz doch über der definierten Grenze liegt, sollten Sie sich mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt auseinandersetzen, um festzulegen, wie Ihr aktueller Umsatzsteuer-Status ist und ab wann gegebenenfalls Umsatzsteuerpflicht besteht.

Wenn Sie “normal” umsatzsteuerpflichtig sind, dann verlangt das Finanzamt von Ihnen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Diese ist (zumindest in den ersten beiden Jahren) monatlich abzugeben und dem Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats einzureichen.
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden eingenommene Umsatzsteuerbeträge gegen bezahlte Umsatzsteuerbeträge gerechnet. Die Differenz ist der zu bezahlende Umsatzsteuer-Betrag.

Freiberufler, die in Heilberufen arbeiten, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind zum Beispiel alle Freiberufler, Selbstständigen oder kleinere Firmen, die entweder gewerblich tätig sind oder im Dienstleistungssektor arbeiten.

Im steuerlichen Sinne gibt es einige Sonderregelungen für Kleinunternehmer.
Zum einen gibt es -unter bestimmten Bedingungen- die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, zum anderen ist eine doppelte Buchführung nicht zwingend erforderlich.

Kleinunternehmer24.com startet

Hallo und Herzlich Willkommen zu dem ersten Blogbeitrag von Kleinunternehmer24.com.

In diesem Blog wird es zukünftig Tipps und Tricks für Kleinunternehmer geben. Alle Bereiche, die für Kleinunternehmer wichtig sind, sollen hier behandelt werden. Dabei wird auch ausführlich auf das Thema “Steuern” eingegangen, da dort die meisten Fragen offen sind.

Viel wird auf dieser Seite noch umgebaut werden um euch mehr Inhalt bieten zu können. Für die Zukunft ist außerdem ein Forum geplant, wo ihr euch ausgiebig austauschen könnt.

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